EU-Straßentransportmautbefreiung verlängert
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Mautbefreiungen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge zu verlängern, ist ein begrüßenswerter Schritt, aber umfassendere Reformen der Eurovignette sind weiterhin dringend erforderlich.
IRU begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Mautbefreiungen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge, einschließlich Lkw, zu verlängern, um deren Marktdurchdringung zu fördern. Der Vorschlag der Kommission verlängert die derzeitige Befreiung von Straßengebühren und Nutzerabgaben für emissionsfreie Nutzfahrzeuge vom 31. Dezember 2025 bis zum 30. Juni 2031. Im Rahmen des Industrieaktionsplans für den europäischen Automobilsektor angekündigt, zielt die Maßnahme darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des nachhaltigen Straßentransports zu unterstützen, um die Marktdurchdringung emissionsfreier Fahrzeuge zu erhöhen und mit den CO₂-Emissionsstandards der EU in Einklang zu stehen, die eine Reduktion der Emissionen neuer Nutzfahrzeuge um 43 % bis 2030 anstreben.
IRU-EU-Advocacy-Direktorin Raluca Marian sagte: „Die Verlängerung der Mautbefreiungen ist ein dringend benötigtes Signal der Unterstützung für Vorreiter, die in emissionsfreie Fahrzeuge investieren. Es erkennt die Realität an, dass Anreize, nicht Strafen, das, was die Dekarbonisierung im gewerblichen Straßentransport wirklich beschleunigt. Dennoch fordert IRU die EU-Politikgestalter auf, wichtige Lücken im breiteren Eurovignette-Rahmen zu schließen, um einen fairen und effektiven Übergang zu emissionsarmem und emissionsfreiem Straßentransport zu gewährleisten.“
IRU betont die Dringlichkeit in den folgenden Schlüsselbereichen:
1. Einschluss anderer kohlenstoffarmer Kraftstoffe: Fahrzeuge, die mit alternativen flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen wie E-Kraftstoffen, CO₂-neutralen Kraftstoffen, Biokraftstoffen und Biokraftstoffmischungen betrieben werden, sollten ebenfalls von erheblichen Mautreduzierungen profitieren, um die sofortige Reduzierung der CO₂-Emissionen im Transport durch die Nutzung sauberer Kraftstoffe zu unterstützen.
2. Zweckbindung der CO₂-bezogenen Einnahmen: Eine vorübergehende, verpflichtende Zuweisung aller CO₂-bezogenen Mauterlöse zur Unterstützung der Dekarbonisierungsbemühungen im gewerblichen Straßentransport ist unerlässlich.
3. Vermeidung doppelter Besteuerung: Der aktuelle Rahmen erlaubt es den Mitgliedstaaten, mehrere CO₂-bezogene Abgaben zu erheben (z.B. Tarifvariationen und externe Kosten), was das Risiko birgt, Betreiber zu überfordern und Investitionen in saubere Technologien zu behindern.
„In dieser kritischen Phase, in der der Sektor seine Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge, die nach wie vor deutlich teurer sind, ausbauen muss, ist eine vorübergehende Zweckbindung der CO₂-bezogenen Mauterlöse zur Unterstützung dieses Übergangs unerlässlich“, schloss Marian. „Ohne diese Maßnahme werden viele Betreiber Schwierigkeiten haben. Zudem muss der Eurovignette-Rahmen weitergehen, indem er den Beitrag kohlenstoffarmer Kraftstoffe anerkennt, die bereits CO₂-Emissionen reduzieren. Ein inklusiver und ausgewogener Ansatz ist der einzige Weg, um einen fairen und effektiven grünen Übergang zu gewährleisten.“
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.





