Ausnahme von der EU-Straßenmaut verlängert

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Mautbefreiungen für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge zu verlängern, ist ein begrüßenswerter Schritt, aber umfassendere Reformen der Eurovignette sind weiterhin dringend erforderlich.

Die IRU begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, Mautbefreiungen für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge, einschließlich Lkw, zu verlängern, um deren Marktdurchdringung zu fördern. Der Vorschlag der Kommission verlängert die derzeitige Befreiung von Straßenbenutzungsgebühren und Mautgebühren für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge vom 31. Dezember 2025 bis zum 30. Juni 2031. Die Maßnahme, die im Industrieaktionsplan für den europäischen Automobilsektor angekündigt wurde, zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des nachhaltigen Straßengüterverkehrs zu stärken, um die Markteinführung emissionsfreier Fahrzeuge zu fördern und mit den CO₂-Emissionsnormen der EU in Einklang zu bringen, die eine Reduzierung der Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge um 43 % bis 2030 vorsehen.

Raluca Marian, IRU-Direktorin für EU-Interessenvertretung, sagte: „Die Verlängerung der Mautbefreiungen ist ein dringend benötigtes Signal der Unterstützung für Vorreiter, die in emissionsfreie Fahrzeuge investieren. Sie erkennt an, dass Anreize – und nicht Strafen – die Dekarbonisierung des gewerblichen Straßengüterverkehrs tatsächlich beschleunigen. Die IRU fordert jedoch die EU-Politik auf, zentrale Lücken im umfassenderen Eurovignette-Rahmen anzugehen, um einen fairen und wirksamen Übergang zu einem emissionsarmen und emissionsfreien Straßengüterverkehr zu gewährleisten.“

IRU betont die Notwendigkeit dringender Maßnahmen in den folgenden Schlüsselbereichen:

1. Einbeziehung anderer kohlenstoffarmer Kraftstoffe: Fahrzeuge, die mit alternativen flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen betrieben werden, wie E-Fuels, CO₂-neutrale Kraftstoffe, Biokraftstoffe und Biokraftstoffmischungen, sollten ebenfalls von erheblichen Mautermäßigungen profitieren, um durch den Einsatz sauberer Kraftstoffe eine sofortige Senkung der CO₂-Emissionen im Verkehr zu unterstützen.

2. Zweckbindung von CO₂-bezogenen Einnahmen: Eine vorübergehende, verpflichtende Zweckbindung aller CO₂-bezogenen Mauteinnahmen zur Unterstützung der Dekarbonisierungsbemühungen des gewerblichen Straßengüterverkehrs ist unerlässlich.

3. Vermeidung von Doppelbesteuerung: Der derzeitige Rahmen erlaubt es den Mitgliedstaaten, mehrere CO₂-bezogene Abgaben zu erheben (z. B. Tarifanpassungen und externe Kostenabgaben), was das Risiko birgt, Betreiber zu überlasten und Investitionen in saubere Technologien zu untergraben.

„In dieser entscheidenden Phase, in der der Sektor seine Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge, die nach wie vor deutlich teurer sind, ausweiten muss, ist eine vorübergehende Zweckbindung der CO₂-bezogenen Mauteinnahmen zur Unterstützung dieses Übergangs unerlässlich“, schloss Marian. „Ohne diese Maßnahme werden viele Betreiber Schwierigkeiten haben. Darüber hinaus muss der Eurovignette-Rahmen weiterentwickelt werden, indem er den Beitrag kohlenstoffarmer Kraftstoffe anerkennt, die bereits zur Reduzierung der CO₂-Emissionen beitragen. Ein integrativer und ausgewogener Ansatz ist der einzige Weg, um einen fairen und wirksamen grünen Übergang zu gewährleisten.“

Der Vorschlag wird nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft.

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